Die 959. Sitzung des Bundesrates

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Min Dr. Stamp, MP Laschet, Bundesrat, 2017-07
7. Juli 2017

Die 959. Sitzung des Bundesrates

Kurz berichtet

Ausgewählte Ergebnisse der 959. Sitzung des Bundesrates am 7. Juli 2017

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Parteienfinanzierung

Die jüngste Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht zur NPD hat Handlungsbedarf seitens des Gesetzegebers ergeben. Nach dem Urteil aus Karlsruhe können Parteien zwar verfassungsfeindlich sein, ohne dass sie jedoch verboten werden können, etwa wenn sie ohne nennenswerten Einfluss auf die politische Willensbildung in Deutschland sind. Dies bedeutet, dass solche Parteien weiterhin von der staatlichen Parteienfinanzierung profitieren könnten. Der Bundesrat hat nun mit einer Grundgesetzänderung und einem Begleitgesetz den Weg für eine Regelung frei gemacht, wonach verfassungsfeindliche Parteien von der staatlichen Finanzierung und steuerlichen Vergünstigungen ausgeschlossen werden. Die Länder bekräftigen zudem in einer Entschließung ihre Auffassung, dass die NPD verfassungsfeindliche Ziele verfolgt und daher von der staatlichen  Parteienfinanzierung  ausgeschlossen werden  muss. Das Gesetz zum Ausschluss verfassungsfeindlicher  Parteien von der Parteienfinanzierung bietet nach Inkrafttreten dem Bundesrat, der  Bundesregierung und dem Deutschen Bundestag die Möglichkeit, eine entsprechende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts herbeizuführen. Der Bundesrat wird einen Antrag auf Verfahrenseinleitung beim  Bundesverfassungsgericht vorbereiten, damit das entsprechende Verfahren zügig eingeleitet werden kann, nachdem die rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind. Er strebt dabei einen gemeinsamen Antrag der drei antragsberechtigten Organe an.

Ehe für alle

Nachdem der Bundestag in einer offenen Gewissensentscheidung der Abgeordneten die bürgerliche Ehe auch für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet hatte, billigte auch die Länderkammer die entsprechende Änderung des BGB. Dort heißt es nun: "Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen." Die Änderung bedeutet die völlige zivilrechtliche Gleichstellung homosexueller Paare. Der nordrhein-westfälische Familienminister Dr. Joachim Stamp hob in seiner Rede im Bundesratsplenum die Bedeutung der Entscheidung für die Adoption von Kindern durch lesbische und schwule Paare hervor. Das Gesetz tritt am 1. Oktober in Kraft.

NEMOG

Mit dem Gesetz zur Modernisierung der Netzentgeltstruktur (Netzentgeltmodernisierungsgesetz) sollen die 2005 ausgestalteten Regelungen der Netzentgeltregulierung für die dezentrale Einspeisung den aktuellen Gegebenheiten angepasst und diese zum Teil abgeschmolzen werden. Das vom Bundesrat gebilligte Gesetz beinhaltet zudem die Vereinheitlichung der Übertragungsnetzentgelte ab 2019 im Zeitraum von vier Jahren bei gleichzeitiger Überführung der Offshore-Anbindungskosten aus den Übertragungsnetzentgelten in die Offshore-Haftungsumlage. NRW-Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart unterstrich in seiner Rede im Bundesrat, dass die Energiewende eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe sei und die Lasten gleichmäßig geschultert werden müssen, insbesondere beim unvermeidlichen Netzausbau. Nordrhein-Westfalen hat bislang fast ein Viertel seiner Leitungen nach dem Energieleitungsausbaugesetz fertiggestellt.

Rentenangleich Ost-West

Den Bundesrat passierte auch das so genannte Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz. Es sieht vor, den aktuellen Rentenwert (Ost) an den Wert der alten Länder in sieben Schritten ab 2018 bis 2025 bei entsprechender Absenkung des Hochwertungsfaktors anzugleichen. Im Ergebnis soll es einen einheitlichen gesamtdeutschen Rentenwert ab 01.07.2024 sowie einheitliche gesamtdeutsche Rechengrößen wie Durchschnittsentgelt, Bezugsgröße und Beitragsbemessungsgrenze ab 2025 geben.

Pflegeberufereform

Mit dem vom Bundesrat beschlossenen Pflegeberufereformgesetz sollen die Pflegeberufe zukunftsgerecht weiterentwickelt und attraktiver gestaltet werden. Die Auszubildenden in den drei Pflegeberufen Altenpflege, Krankenpflege und Kinderkrankenpflege erhalten künftig zwei Jahre lang eine gemeinsame, generalistisch ausgerichtete Ausbildung. Wer diese generalistische Ausbildung im dritten Jahr fortsetzt, erwirbt den Abschluss zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann. Auszubildende, die in der Kinderkrankenpflege oder Altenpflege ihren Schwerpunkt sehen, können im dritten Jahr einen gesonderten Abschluss in diesen Zweigen machen. Gleichzeitig soll ein Pflegestudium eingeführt werden. Darüber hinaus ist die Ausbildung für die Auszubildenden in Zukunft kostenlos.

Bekämpfung von Hatespeech im Netz

Mit dem sog. "Facebook"-Gesetz werden verbindliche Standards für ein wirksames und transparentes Beschwerdemanagement bei größeren Portalbetreibern zur Bekämpfung von Hasskriminalität und strafbaren Falschnachrichten in sozialen Netzwerken mit mindestens zwei Millionen Nutzern in Deutschland gesetzt. Anbieter trifft künftig eine Berichtspflicht zum Umgang mit Beschwerden über rechtswidrige Inhalte. Sie müssen dazu vierteljährlich auf ihrer eigenen Homepage und im Bundesanzeiger sowohl statistische Angaben als auch Angaben zur Organisation und zum Ablauf ihrer Beschwerdeverfahren machen. Das Gesetz macht zudem konkrete Vorgaben für das Beschwerdemanagement, etwa zu den Löschungsfristen. So müssen rechtswidrige Inhalte binnen sieben Tagen ab Eingang der Beschwerde gelöscht werden. Bei offensichtlicher Rechtswidrigkeit verkürzt sich die Löschungsfrist sogar auf 24 Stunden. Bei Verstößen gegen das Gesetz kann das Bundesamt für Justiz Bußgelder bis zu 50 Millionen Euro verhängen. Anbieter sozialer Netzwerke müssen ferner für Zustellungen in Bußgeldverfahren gegenüber der Verwaltungsbehörde, der Staatsanwaltschaft und dem zuständigen Gericht sowie in zivilgerichtlichen Verfahren gegenüber dem zuständigen Gericht einen inländischen Zustellbevollmächtigten benennen.

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