Die 975. Sitzung des Bundesrates

Bild des Benutzers Arno Bauermeister
Gespeichert von Arno Bauermeister am 19. März 2019
Bundesrat Tür Plenarsaal
15. März 2019

Die 975. Sitzung des Bundesrates

Kurz berichtet

Ausgewählte Ergebnisse der 975. Sitzung des Bundesrates am 15. März 2019

bislang nicht bewertet
 

Darknet Handelsplattformen für illegale Waren und Dienstleistungen angemessen verfolgen

Der von den Ländern Nordrhein-Westfalen und Hessen eingebrachte Gesetzesentwurf zur „Einführung einer eigenständigen Strafbarkeit für das Betreiben von internetbasierten Handelsplattformen für illegale Waren und Dienstleistungen“ ist im Bundesrat mit großer Mehrheit angenommen worden. Der Deutsche Bundestag wird nun über die Schaffung eines § 126a Strafgesetzbuch „Anbieten von Leistungen zur Ermöglichung von Straftaten“ mit der Maßgabe zu befinden haben, dass dieses Gesetz nach der Entscheidung der Länderkammer von heute auch auf Auslandsstraftaten mit Inlandsbezug Anwendung finden soll. Für eine aus dem Kreis der Länder vorgeschlagene Verschärfung der Vorschrift selbst oder eine Ausweitung der strafprozessualen Ermittlungsmöglichkeiten, etwa für die Erhebung gespeicherter Daten, fand sich hingegen keine Mehrheit. Minister der Justiz Peter Biesenbach: „Die Digitalisierung bietet auch Kriminellen neue Betätigungsfelder. Doch das strukturelle Zusammenwirken der Betreiber der Marktplätze mit den Nutzern im Darknet kann mit unserem noch zu sehr an die Anforderungen der analogen Welt orientierten Strafgesetzbuch oftmals nicht erfasst werden. Wir übertragen mit unserem Gesetzesentwurf die Wertungen zur Beihilfestrafbarkeit von der analogen Welt in die digitale und verlagern die Strafbarkeit gegenüber der endgültigen Rechtsgutsverletzung für eindeutig strafwürdige Fälle, wie etwa das Anbieten von Waffen, Drogen oder kinderpornografischen Materials, vor. Mit den aktuellen rechtlichen Möglichkeiten lassen sich die Betreiber illegaler Marktplätze nur schwer fassen. Deshalb ist dieser Gesetzentwurf mit einer vorgesehenen Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren repressiv ein wichtiger Schritt, verbotene Gegenstände und Dienstleistungen gar nicht erst straffrei in Umlauf bringen zu können.“

§ 219a

Der Bundesrat hat die Neufassung des § 219a StGB (Werbeverbot bei Abtreibungen) gebilligt. Ärzte und Krankenhäuser und andere Einrichtungen dürfen künftig öffentlich darüber informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche rechtmäßig durchführen. Das Werbeverbot bleibt hingegen bestehen. Erlaubt sind auch Hinweise auf weitere Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen von neutralen Stellen etwa der Ärztekammer. Auch Informationen zu Methoden dürfen Ärzte nicht angeben. Die Bundesärztekammer kann jedoch eine zentrale laufend aktualisierte Liste im Internet führen, die auch Informationen über die Methoden enthält.

Fahrverbote

Den Bundesrat passierte das 13. Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Dieses zielt darauf ab, weitere Fahrverbote zu vermeiden. Städte und Gemeinden sollen die Möglichkeit erhalten, auf Fahrverbote zu verzichten, sofern die Stickstoffdioxidbelastung 50 Mikrogramm nicht überschreitet. In diesen Gebieten sei davon auszugehen, dass der EU-Grenzwert von 40 Mikrogramm bereits mit Maßnahmen wie Softwareupdates, Elektrifizierung des Verkehrs, Nachrüstung des ÖPNV und Hardwarenutzung von Kommunal- und Lieferfahrzeugen erreicht werde, so dass Fahrverbote bei relativ geringen Überschreitungen nicht verhältnismäßig seien. Auch werden Diesel der Schadstoffklassen Euro 6, bestimmte Euro- 4- und Euro-5-Fahrzeuge, besonders nachgerüstete Busse, schwere Kommunalfahrzeuge sowie Handwerker- und Lieferfahrzeuge sind von den Verkehrsverboten ausgenommen. Dort, wo Fahrverbote bestehen, stellt sich die Frage nach deren Überwachung. Die 9. Änderung des Straßenverkehrsgesetzes soll eine wirksame Kontrolle von Fahrverboten ermöglichen. Behörden können künftig relevante Daten wie Fahrzeugkennzeichen, Schadstoffklassen und auch Bilder der Fahrer automatisiert erheben, speichern und verwenden.

Versorgung mit Mobilfunk

Die Mobilfunkversorgung in Deutschland weist unangemessene Lücken auf. In dem Befund sind sich die Länder einig. Kontrovers diskutiert wurde hingegen, wie lückenlos und flächendeckend die Mobilfunkversorgung technisch sein kann. Die beschlossene Entschließung knüpft an die Versorgung der Fläche und nicht der Haushalte an. Der Bund müsse auch im Hinblick auf die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse mehr tun, etwa durch Mobilfunkförderprogramme. Die Bundesnetzagentur sollte, so der Beschluss, Mobilfunknetzbetreiber, die gegen Versorgungsauflagen verstoßen, effektiv sanktionieren können. Außerdem sprachen sich die Länder dafür aus, dass die Digitalisierung nicht zu Lasten des Rundfunks gehen dürfe, was die Nutzung des Frequenzspektrums angehe. Bei der Frequenzplanung müssten die Belange des Gemeinwohls und öffentlich-rechtlicher Trägerer angemessen berücksichtigt werden.

Mikroplastik

Mikroplastik ist buchstäblich in aller Munde. Mit einer Entschließung will der Bundesrat Umweltschäden durch Mikroplastik vermindern. Die Bundesregierung fordert er auf zu prüfen, welche Maßnahmen zu ergreifen sind, damit weniger Mikroplastikpartikel und schwer abbaubare Polymere in Gewässer und Böden gelangen. Hauptursachen sind Kunststoffmikropartikel in Beauty- und Pflegeprodukten, aber auch der Abrieb von Reifen, Kleidung oder Kunstrasen. Die Bundesregierung will die Verwendung von flüssigen und festen Kunststoffzusätzen in Kosmetika und Pflegeprodukten durch eine freiwillige Selbstverpflichtung der Hersteller beenden.

BAföG

Die-BAföG-Reform soll die Bedarfssätze in zwei Schritten bis 2020 um insgesamt sieben Prozent anheben. Der Förderungshöchstsatz soll von derzeit 735 auf monatlich 861 Euro im Jahr 2020 ansteigen. Auch die Einkommensfreibeträge sollen steigen und Zusatzbeiträge bei der Krankenversicherung berücksichtigt werden. Der Bundesrat sieht indes weiteren Verbesserungsbedarf, etwa eine automatische Kopplung der Höhe der BAföG-Sätze an die Lohn- und Preisentwicklung. Auch sollten Teilzeitausbildungen und Modelle der Studienorientierung nach Ansicht des Bundesrates BAföG-fähig und die Altersgrenze ganz aufgehoben werden. Wenn Studierende wegen einer Behinderung, der Pflege von Angehörigen oder einer Schwangerschaft länger studieren, sollte auch eine längere BAföG-Förderung möglich sein.

Transplantationsgesetz

Die Betreuung bei Organspenden wird gestärkt. Der Bundesrat hat ein entsprechendes Gesetz gebilligt. Ziel ist es, die Zahl der Organspenden durch verbesserte Bedingungen in den Entnahmekrankenhäusern erhöhen. Dazu werden die Transplantationsbeauftragten gestärkt. Sie können in Kliniken leichter für ihre Aufgaben freigestellt und erhalten Zugang zu den Intensivstationen und allen erforderlichen Informationen. Auch wird die Vergütung von Kliniken verbessert. Zudem soll ein neurochirurgischer und neurologischer konsiliarärztlicher Rufbereitschaftsdienst gewährleisten, dass genügend qualifizierte Ärzte zur Verfügung stehen, um einen für die Spende notwendigen Hirntod festzustellen.

Arbeitszeiten

Das Arbeitszeitrecht fit zu machen für die Anforderungen der Digitalisierung im 21. Jahrhundert war das Anliegen einer Initiative Nordrhein-Westfalens. In der Entschließung sollte der Bundesrat die Bundesregierung auffordern, das Arbeitszeitgesetz an die EU-Arbeitszeitrichtlinie anzupassen. Die Tarifpartner sollten die Möglichkeit erhalten, eine wöchentliche Höchstarbeitszeit zu vereinbaren statt wie bisher eine tägliche Arbeitszeit. Zudem war eine Verkürzung der elfstündigen Ruhezeit angedacht, sofern Arbeitnehmer dann gleichwertige Ausgleichsruhezeiten erhalten. Der Bundesrat hat die Entschließung jedoch nicht gefasst.
 

Weitere

Pressemitteilungen

Weitere

Informationen

Landesregierung

Ansprechpartner

Wenn Sie Fragen zur Arbeit der nordrhein-westfälischen Landesregierung haben, Sie sich für bestimmte Themen interessieren oder Informationsmaterial suchen, dann sind Sie genau richtig bei Nordrhein-Westfalen direkt, dem ServiceCenter der Landesregierung!

Erreichbarkeit

Kontakt

VERANSTALTUNGEN

KEINE ERGEBNISSE

Information

Downloads

Tastatur mit Download-Zeichen
KEINE ERGEBNISSE

Information