
Foto: Landesvertretung NRW | Stefanie Loos
14. Februar 2020
Die 985. Sitzung des Bundesrates
Kurz berichtet
Bahn frei für mehr Regionalisierungsmittel
Mit den so genannten Regionalisierungsmitteln unterstützt der Bund die Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs auf der Schiene. Diese Mittel will der Gesetzgeber, auch als Teil des Klimapakets, in diesem und im kommenden Jahr jeweils um 150 Millionen Euro erhöhen. Im Jahr 2022 soll sie um weitere 308,15 Millionen Euro und im Jahr 2023 um 463,69 Millionen Euro aufgestockt werden. Das Ziel ist, den ÖPNV attraktiver zu machen und die Fahrgastzahlen zu erhöhen. Soweit, so gut. Doch verpufft die Wirkung, weil in den Ländern stark gestiegene Trassenpreise an die Bahn zu entrichten sind. Sie fallen für die Nutzung der Infrastruktur Schiene durch Nahverkehrsunternehmen an. Deswegen lag ein Antrag vor, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Vor der Plenarsitzung des Bundesrates sicherte indes die Bundesregierung in einer Protokollerklärung zu, hier gegenzusteuern. Noch in diesem Jahr will sie einen Gesetzentwurf vorlegen. Da Ziel: Die Steigerung der Trassenentgelte von der absoluten Höhe der Regionalisierungsmittel zu entkoppeln. Vielmehr soll die Erhöhung der Trassen- und Stationsentgelte auf 1,8 Prozent pro Jahr begrenzt werden. Eine Forderung, die die Länder bereits in ihrer ersten Stellungnahme zum Gesetzentwurf zu den Regionalisierungsmitteln erhoben hatten. Mit der Zusicherung des Bundes war die Anrufung des Vermittlungsausschusses vom Tisch.
Grünes Licht gab es auch für das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz. Für den Aus- und Neubau von Bahnhöfen und Haltestellen des ÖPNV auf der Schiene werden 665 Millionen Euro bewilligt. Das ist doppelt so viel wie in den vorangegangenen Jahren. Von 2021 bis 2024 sind noch einmal jeweils eine Milliarde Euro und im Jahr 2025 zwei Milliarden Euro vorgesehen.
Organspende
Organspenden retten und verlängern Leben. Allerdings ist die Spendebereitschaft in Deutschland rückläufig. Der Grund ist zumeist fehlendes Bewusstsein oder unzureichende Informationen, weniger eine tatsächliche Ablehnung, ein Organ spenden zu wollen. Deswegen sieht das nach dem Bundestag nunmehr auch von Bundesrat gebilligte Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende vor, die Menschen regelmäßig nach ihrer Organspendebereitschaft zu fragen und mit der Frage zu konfrontieren. So sollen die Ausweisstellen von Bund und Ländern, die Bürgerinnen und Bürger auf die Möglichkeit, Organspender zu werden, etwa wenn sie Ausweisdokumente beantragen oder abholen. Bei der Gelegenheit soll auch Infomaterial ausgehändigt werden. Dort soll auch die Möglichkeit geschaffen werden, eine Erklärung zur Organ- und Gewebespende abzugeben. Auch Hausärzte sollen Patienten regelmäßig auf das Thema aufmerksam machen. Außerdem soll es möglich sein, seine Spendebereitschaft einfacher dokumentieren, aber auch ändern oder widerrufen können. Dazu wird es ein bundesweites Online-Register geben. Dieses steht auch Krankenhäusern als potenzielle „Abnehmer“ von Organen zur Verfügung. Organspenden sind damit in Deutschland weiterhin nur mit ausdrücklichem einverständnis der Spender möglich. Die vom Bundesgesundheitsminister vorgeschlagene Widerspruchslösung, nach der jeder Spender ist, solange er nicht widerspricht, hatte schon im Bundestag nach intensiver Debatte keine Mehrheit gefunden. Der Bundesrat hat ferner begleitend eine Entschließung gefasst. Darin sehen es die Länder als problematisch an, dass Ausländerbehörden Menschen, die etwa Passersatzpapiere beantragen, auf die Möglichkeit einer Organspende hinweisen. Hier könnte der falsche Eindruck erweckt werden, dass womöglich aufenthaltsrechtliche Genehmigungen mit der Bereitschaft zur Organspende verbunden würden. Dies gilt besonders für Menschen, die mit dem deutschen recht und deutschen Verwaltung bislang nicht vertraut sind. Deshalb fordern die Länder die Bundesregierung auf, die Informationspflicht der Ausländerbehörden wieder abzuschaffen.
Heimaufsicht verbessern
Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein haben im Bundesrat die Initiative ergriffen, um Schutz von Kindern und Jugendlichen in stationären Einrichtungen der Jugendhilfe die Heimaufsicht zu verbessern. Der Gesetzentwurf verschärft die Bedingungen für die Erteilung einer Betriebserlaubnis für Jugendhilfeeinrichtungen sollen nur noch unter erhöhten Voraussetzungen erteilt werden, so muss die Einrichtung Gewaltschutzkonzepte entwickeln und anwenden. Zudem müssen sie die Belegung und den Betreuungsschlüssel nachweisen. Die staatlichen Aufsichtsbehörden erhalten nach dem Willen des Bundesrates erweiterte Kontroll- und Interventionsmöglichkeiten wie regelmäßige örtliche Überprüfungen, auch unangemeldet. Ebenso im Fokus der Initiative stehen die so genannten Auslandsmaßnahmen der Jugendhilfe. Künftig gilt als Voraussetzung für die Teilnahme an Auslandsprojekten: Betreuung der Kinder durch Fachkräfte, Festlegung von Qualitätskriterien, Vorhandensein einer behördlichen Betriebserlaubnis im Inland. Der Gesetzentwurf geht nun zur weiteren Beratung an den Bundestag.
Führungszeugnis
Der Bundesrat hat sich auf Initiative von Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und dem Saarland für eine zeitlich unbegrenzte Aufnahme von Verurteilungen wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in das erweiterte Führungszeugnis ausgesprochen. Nach Ablauf einer bestimmten Frist werden Verurteilungen nicht mehr in das Führungszeugnis aufgenommen. Ausnahmen bilden lediglich lebenslange Freiheitsstrafen, angeordnete Sicherungsverwahrungen und die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Der Bundesrat hat nun einen Gesetzentwurf beim Bundestag eingebracht, um das Gesetzes über das Bundeszentralregister zu ändern. Hier sollen künftig zusätzlich folgende gegen die sexuelle Selbstbestimmung von Kindern gerichtete Straftaten von der Aufnahmefrist ausgenommen werden, wenn ein erweitertes Führungszeugnis beantragt wird: Sexueller Missbrauch von Kindern (§ 176 StGB), Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern (§ 176s StGB), Sexueller Missbrauch von Kindern mit Todesfolge (§ 176b StGB), Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften (§ 184b StGB), Abruf kinder- und jugendpornographischer Inhalte mittels Telemedien (§ 184d II 1 StGB), Veranstaltung und Besuch kinder- und jugend-pornographischer Darbietungen (§ 184e StGB).
EEG
Auf Anregung Nordrhein-Westfalens dringt der Bundesrat auf mehr Tempo beim Ausbau der Windkraft. Dazu brachte er einen Gesetzentwurf zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes beim Bundestag ein. Konkret geht es dabei um zwei Umstände, die den zuletzt stark rückläufigen Ausbau der Windenergie an Land verantwortlich sind. Zum einen müssen Bieter an den regelverantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber eine Vertragsstrafe, die so genannte Pönale, leisten, sollte die Windenergieanlage erst nach mehr als 24 Monaten nach der öffentlichen Bekanntgabe des Zuschlags in Betrieb genommen worden sein. Zum anderen besteht das Problem, dass sich für die Dauer des Zahlungsanspruchs für Windenergie-anlagen ergibt, wenn bereits ein Zahlungsanspruch für die bezuschlagte Windenergieanlage entsteht, obwohl diese aufgrund eines Klageverfahrens noch nicht gebaut werden konnte. Der Gesetzentwurf will diese beiden Hemmnisse beseitigen.
Konversionstherapien
Homosexualität ist ersichtlich weder eine Krankheit, noch gar behandlungs- oder therapiebedürftig. Dennoch werden Therapien angeboten und durchgeführt, die zum Ziel haben, den „Patienten“ von homosexuellen Neigungen abzubringen. Nach fachlicher Auffassung aus Psychiatrie und Psychologie haben solche „Heilungsversuche“ für die so Therapierten eine schädigende Wirkung. Die Bundesregierung hat nun vorgeschlagen, solche Therapien zumindest für Minderjährige und nicht einwilligungsfähige Erwachsene straf- und bußgeldbewehrt zu untersagen. Dem Bundesrat geht dies nicht weit genug. Er fordert deshalb eine Überprüfung der Altersgrenze. Auch sollte die nicht-öffentliche Werbung für Konversionstherapien verboten werden.
StVO-Novelle
Am Freitag stand eine umfangreiche Novellierung im Straßenverkehrsrecht zur Debatte. Der Hauptfokus liegt auf der Sicherheit von Radfahrern. Für das Überholen ist künftig ein Mindestabstand durch Kraftfahrzeuge einzuhalten und zwar 1,5 Meter innerorts und 2 Meter außerhalb. Fahrzeuge mit einem Gewicht von 3,5 Tonnen und mehr dürfen beim Rechtsabbiegen nur noch mit Schrittgeschwindigkeit fahren. Ein generelles Halteverbot gilt in Zukunft auf Schutzstreifen für den Radverkehr. Zudem werden eigene Fahrradzonen und Grünpfeile nur für den Radverkehr eingeführt. Wer in zweiter Reihe, auf Schutzstreifen, Geh- oder Radwegen parkt, sieht sich höheren Bußgeldern von bis zu 100 Euro gegenüber. Den Antrag für ein generelles Tempolimit von 130 km/h auf Autobahnen lehnte der Bundesrat ab, ebenso wie Pläne, den Gebührenrahmen für Anwohnerparkausweise deutlich zu erheben. In einer Entschließung fordern die Länder die Bundesregierung auf, dass Notbremsassistenzsystemen in Fahrzeugen mit mehr als 3,5 Tonnen bei einer Geschwindigkeit ab 30 km/h nicht abgeschaltet werden dürfen und Verstöße mit Bußgeld zu ahnden. Dadurch ließen sich Unfälle beim Auffahren auf ein Stauende reduzieren.
Kastenstände
Die vom Bund vorgeschlagene umstrittene Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, die insbesondere Vorgaben für die Haltung von Schweinen (Kastenstandhaltung) sowie von Legehennen (Mobilställe) enthält, hat der Bundesrat auf die Märzsitzung vertagt.