FAQ zum Pilotprojekt „100xWLAN“

Fragen und Antworten zum Pilotprojekt „100xWLAN“

FAQ zum Pilotprojekt „100xWLAN“

Fragen und Antworten zur Umsetzung des Projektes „100xWLAN.

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► FRAGE: Was ist 100xWLAN?

ANTWORT: Grundlage ist die Regierungserklärung von Ministerpräsidentin Hannelore Kraft vom Januar 2015, mit der sich die Landesregierung NRW zum Ziel gesetzt hat, die Verbreitung von freiem WLAN im gesamten Bundesland zu unterstützen. Mit dem Pilotprojekt „100xWLAN“ sollen bis zu 100 landeseigene Gebäude mit freiem WLAN ausstattet werden, das ins öffentlichen Umfeld rund um die Gebäude ausstrahlt. Für die erforderlichen technischen Installationen an den Gebäuden stellt die Landesregierung NRW insgesamt eine Millionen Euro bereit, im Durchschnitt rund 10.000 Euro je Gebäude.

► Welche Gebäude können freies WLAN erhalten?

Für das Projekt „100xWLAN“ sind rund 150 landeseigene Gebäude in NRW potentiell geeignet. Dazu gehören z. B. Finanzämter, Gerichte, Bildungseinrichtungen, Hochschulgebäude, Museen, Gebäude der Bezirksregierungen oder auch das Landesgestüt in Warendorf. Maßgeblich für die Auswahl waren zwei Kriterien: Im Umfeld des Gebäudes muss es signifikanten Publikumsverkehr geben. Und: Der Aufwand für die technischen Installationsarbeiten muss sich in einem überschaubaren Rahmen bewegen.

► Wo findet man die Gebäude für 100xWLAN?

Eine vollständige Liste mit den Adressen der Gebäude ist im offenen Dateiformat im Open.NRW Portal veröffentlicht: https://open.nrw/de/dataset/gebaeudeliste-100xwlan

► Können weitere Gebäude auf der Liste für 100xWLAN ergänzt werden?

Nein. Die Auswahl ist vorerst abgeschlossen.

► Wie werden die Gebäude mit freiem WLAN ausgestattet?

Die Freifunk-Vereine vor Ort sind seit dem 30. Juni und spätestens bis zum 31. August 2016 dazu aufgerufen, mit einer Mail an 100xWLAN@stk.nrw.de ihr Interesse an der Ausrüstung einer oder mehrere der ausgewählten Gebäude in ihrer Kommune zu bekunden. Im nächsten Schritt gilt es, vor Ort in Zusammenarbeit mit dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes (BLB) und dem jeweiligen Gebäudenutzer die technischen Optionen zu prüfen und die Kosten der Maßnahmen zu schätzen. Sofern sich die Kosten in einem realistischen Rahmen bewegen, kann zeitnah mit der technischen Umsetzung begonnen werden. Freifunk-Vereine, die sich per Mail an 100xWLAN@stk.nrw.de melden, werden vom BLB kontaktiert, damit die weiteren Schritte gemeinsam besprochen und umgesetzt werden können. 

► Müssen die Freifunker Förderanträge stellen?

Nein. Um das Pilotprojekt „100xWLAN“ für die Freifunk-Vereine so unbürokratisch wie möglich abzuwickeln, wird die Ausrüstung der Gebäude nicht über eine finanzielle Förderung von Freifunk-Vereinen sichergestellt. Vielmehr werden die bereit stehenden Mittel vom Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes direkt in die erforderlichen technischen Installationen investiert, einschließlich der Anschaffung der erforderlichen technischen Hardware.

► Was ist Freifunk?

Eine gemeinnützige Initiative, die freie Funknetze einrichtet, um den kostenlosen Zugang zum Internet zu ermöglichen. Ausführliche Informationen zum Thema Freifunk in NRW gibt es hier: https://mbem.nrw/de/freifunk

► Gibt es ein Hashtag?

Ja, mit dem Hashtag #100xWLAN finden sich aktuelle Details und Diskussionen bei Twitter.

► Und wenn jemand einen Film runterlädt, wird dann die Staatskanzlei auf Unterlassung abgemahnt?

Die Landesregierung NRW stellt lediglich die Gebäude zur Verfügung. WLAN-Anbieter sind die Freifunk-Vereine.

► Was ist mit den Städten, die es nicht auf die Liste geschafft haben? Geht man leer aus oder kann man sich doch bewerben?

Die Landesregierung NRW hat rund 150 Gebäude im Eigentum des Landes ausgewählt, die potenziell für die Bereitstellung von freiem WLAN in Frage kommen. Insgesamt können bis zu 100 Gebäude gefördert werden, geht man von einem durchschnittlichen Investitionsvolumen von 10.000 Euro je Gebäude aus. Weitere Gebäude können derzeit nicht in das Pilotprojekt einbezogen werden.
 

► Wann geht’s denn mal an die Schulen? Die haben großes Interesse, aber die Gebäude gehören ja meist dem Land…

Die Schulen sind keine Landesgebäude, sondern kommunale Gebäude. Das Land kann sie daher im Pilotprojekt „100xWLAN“ nicht berücksichtigen.

 

►Wir haben per E-Mail unser Interesse für mehrere Gebäude bekundet. Wie geht es jetzt weiter?

Die Freifunker bekommen per Mail die Ansprechpartner beim BLB vor Ort bzw. beim Gebäudemieter mitgeteilt. Mit ihnen vereinbaren sie einen Termin für eine Begehung der Gebäude. Dabei prüfen sie, inwieweit sich dort ein offenes WLAN im Kostenrahmen bis 10.000 Euro (für Hardware und Baumaßnahmen) einrichten lässt. Wird dieser Kostenrahmen eingehalten, kann das Projekt sofort umgesetzt werden. Die Technik wird dann über den BLB beschafft, dieser beauftragt auch die Baumaßnahmen. Die Freifunker richten dann das Netz vor Ort ein. 

►Muss für die Beschaffung der Hardware und die geplanten Baumaßnahmen ein Antrag an die Staatskanzlei gestellt werden?

Nein. Die Freifunker sollten bei der Begehung mit den Ansprechpartnern vor Ort überlegen, wie sich beim betreffenden Gebäude ein offener WLAN-Hotspot im Kostenrahmen bis 10.000 Euro umsetzen lässt. Eine Auflistung der dafür benötigten Hardware sollten die Freifunker danach direkt an die Ansprechpartner im BLB schicken. Diese kümmern sich um die Beschaffung der entsprechenden Technik und sie geben die Baumaßnahmen in Auftrag. Projekte, die den Kostenrahmen nicht überschreiten, können also sofort – und unbürokratisch – umgesetzt werden.

 

ÜBERSICHT

THEMEN

► Wozu verpflichten sich ehrenamtliche Freifunker, wenn sie Interesse an Gebäuden bekunden?

Die Freifunker verpflichten sich mit der Bewerbung und auch mit einer anschließenden Begehung zu nichts. Sie können danach immer noch  entscheiden, das Projekt dort doch nicht umzusetzen. Wichtig ist, schon bei der Begehung und der anschließenden Konzeptentwicklung zu bedenken: Umgesetzt werden zunächst nur die Projekte, die maximal 10.000 Euro kosten.

►@NRWpunktDE #100xWLAN Wird #Freifunk mit den Kosten für Supernodes, Backbone, Internet-Zugang allein gelassen oder gibt es da Budget?

 

Auf die Ehrenamtlichen kommen in jedem Fall keine Kosten zu, gefragt ist allerdings ihr technischer Sachverstand und ihr praktisches Engagement beim Aufbau des Netzes.
Die Kosten für Hardware und das Verlegen von Leitungen werden aus dem Budget des Projektes 100xWLAN übernommen, also von der Landesregierung. Investiert werden sie direkt durch den Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Internetzugang wird vom Gebäudemieter bestellt und auch im laufenden Betrieb bezahlt.
Die Freifunker müssen sich also mit den Ansprechpartnern vor Ort darauf verständigen, welche Hardware und welche Baumaßnahmen sinnvoll sind. Dabei gilt: Die einzelnen Projekte sollten in der Regel einen Kostenrahmen von maximal 10.000 Euro nicht überschreiten. Im Einzelfall kann das zum Beispiel heißen, dass nur ein begrenzter Bereich vor einem Gebäude mit WLAN bespielt wird.
Der Ausbau des Backbones ist nicht Ziel des Projektes 100xWLAN. Es ist allerdings möglich, dass im Einzelfall eine Anbindung eines Gebäudes an ein existierendes Freifunk-Netz per Richtfunk die günstigere Variante ist – weil so das Verlegen von Leitungen im Gebäude sowie die Anschlusskosten für den Gebäudemieter wegfallen. In diesem Fall würden die Kosten für die Antenne und deren Installation sowie die nötige Hardware, um das Netzwerk auf die Bereiche ums Gebäude zu bringen, aus dem Projekt 100xWLAN finanziert. Wenn damit gleichzeitig das Backbone-Netzwerk wächst, profitieren alle davon.
Für den Ausbau des Backbone gibt es aber auch ein eigenes, vom Pilotprojekt 100xWLAN unabhängiges Förderprogramm – die Freifunk-Förderung (siehe unten).

► Wie kommt das WLAN vom Dach der Gebäude auf die Straße?

Ziel des Projektes 100xWLAN ist die Versorgung des unmittelbaren Außenbereichs der Gebäude mit freiem WLAN. Das heißt: Das Netz muss so eingerichtet werden, dass die Straße, der Platz oder der Park versorgt ist. Der Ausbau des Backbone-Netzes ist kein Projektziel von 100xWLAN.
Das heißt nicht, dass die Installation von Richtfunk auf dem Gebäudedach grundsätzlich nicht möglich ist. Wenn dies im Kostenrahmen von 10.000 Euro möglich ist und wenn sich zum Beispiel durch die Installation einer Richtfunk-Antenne eine Anbindung an ein existierendes Freifunk-Netz ergibt, ist eine Antenne eine gute Option, von der alle profitieren: Die Freifunker können ihr Backbone-Netz ausbauen, ein Umbau für das Verlegen von Anschlüssen fällt weg und der Gebäudemieter spart die  monatlichen Kosten für den Internet-Anschluss.
Das Projekt 100xWLAN soll primär dazu dienen, lokal mehr offenes WLAN anzubieten – damit Bürger, Kommunen und Geschäftsleute die Vorteile offener Netzwerke kennen lernen und die Freifunk-Idee bekannter wird.

►Was ist mit dem Gebäudeinneren?

Ziel des Projektes 100xWLAN ist, den Außenbereich um die Gebäude mit freiem WLAN zu versorgen. Die Versorgung der Innenräume ist nicht vorgesehen.

► Wenn Richtfunk auf einem Gebäude ausscheidet – wie soll dann das Backbone-Netz wachsen?

Der Ausbau des Backbone-Netzes ist nicht Projektziel von 100xWLAN. Dafür gibt es ein zweites Förderprogramm der Landesregierung: Die Freifunk-Förderung (siehe unten). Dieses Programm soll sowohl lokale Bürgerdatennetze in Nordrhein-Westfalen fördern als auch den Ausbau eines leistungsfähigen Backbone-Netzwerkes, das lokale Freifunk-Netze miteinander und mit dem Internet verbindet. Wichtig ist, erst die Förderzusage abzuwarten, bevor mit entsprechenden Baumaßnahmen begonnen wird.

► Was ist die Freifunk-Förderung – und wer kann sie erhalten?

Die Freifunk-Förderung soll neben dem Ausbau von Freifunk-Netzen und Backbone-Netzwerken auch die Medien- und Technikkompetenz in Nordrhein-Westfalen fördern. Gefördert werden können juristische Personen, d.h. etwa eingetragene Freifunk-Vereine. Sie dürfen nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet seien und müssen ihren Sitz in Nordrhein-Westfalen haben. Sie sollten zudem bereits erfolgreich offene Bürgernetze aufgebaut haben oder anderen den schöpferisch-kritischen Umgang mit Technologie gezeigt haben. Dabei wird aber davon ausgegangen, dass der Aufbau eines solchen Netzwerks letztlich bereits eine Förderung von Medien- und Technikkompetenz darstellt.
Die Zuwendung kann in der Staatskanzlei beantragt werden. Ansprechpartner ist Henning Albrecht, 0211/837 1663, henning.albrecht@stk.nrw.de. Bei ihm gibt es die nötigen Formulare und Antworten auf Nachfragen.
Wichtig: Erst die Förderzusage abwarten, bevor mit Baumaßnahmen begonnen wird.
Bislang werden bereits Projekte des „Freifunk Hochstift e.V.“ und des „Förderverein freie Infrastruktur e.V.“ in Münster gefördert.
 


 

Freifunk-Förderprogramm der Landesregierung

Das Förderprogramm der Landesregierung unterstützt Freifunk-Vereine mit insgesamt 100.000 Euro. Das Programm ist die Umsetzung eines Landtagsbeschlusses vom 16. Juni 2015.

I. Beschluss des Landtags

„Der Landtag fordert die Landesregierung vor diesem Hintergrund auf (…) Freifunk-Initiativen in den kommenden Jahren finanziell beim Aufbau einer zukunftsfähigen technischen IT-Infrastruktur zu unterstützen.“ (Antrag 16/8970)

II. Förderung

Ziele

Übergeordnete Ziele sind es,

  • die Verbreitung freier, offener, dezentraler, nicht-kommerzieller Bürgerdatennetze in Nordrhein-Westfalen zu steigern
  • die lokale und landesweite Backbone-Infrastruktur nicht kommerzieller freier Funknetzwerke auf der Basis der WLAN-Technologie in Nordrhein-Westfalen zu modernisieren und auszubauen
  • neue Formen digitalen bürgerschaftlichen Engagements für offene, nicht-kommerzielle Bürgerdatennetze in Nordrhein-Westfalen zu fördern, dadurch Medien- und Technikkompetenz zu steigern und die Grundlage für erweiterte Kommunikations- und Mediennutzungsmöglichkeiten zu stärken.

Dazu zählen:

  • Ausbau und Fortentwicklung eines im Hinblick auf das Wachstum lokaler Zugangspunkte zukunftsträchtigen und leistungsfähigen Backbone-Netzwerks zur Verbindung lokaler Bürgerdatennetze in Nordrhein-Westfalen und zu Anbindung dieser an das Internet.
  • Förderung, Ausbau und Fortentwicklung lokaler Backbones von Bürgerdatennetzen in Nordrhein-Westfalen.
  • Förderung, Ausbau und Fortentwicklung lokaler Bürgernetze
  • Verbreitung der Medien- und Technikkompetenz in Nordrhein-Westfalen durch Vermittlung von Wissen über Funk- Netzwerktechnologien und insbesondere über praktische Möglichkeiten von Nutzern, sich in offenen Netzen zu schützen.

Gegenstand

Gefördert werden zweckgebunden Entwicklungs- und Erprobungsvorhaben in Nordrhein-Westfalen, von denen relevante Beiträge zum Erreichen der Ziele zu erwarten sind. Insbesondere:

  • Anschaffung von Hardware für Ausbau und Fortentwicklung von Backbones und lokalen Bürgernetzen in Nordrhein-Westfalen wie zum Beispiel Server, Router, Switches, Ausstattung für Richtfunkstrecken, Montagematerial, Netzwerkkabel, Blitzschutz, Antennen, Schränke, Lacke, Halterungen, Masten, Überspannungs-Ableiter, nicht aber: laufende Kosten wie Strom und ggf. Internetanbindung.
  • Notwendige professionelle Erschließung bei Aufbau und Ausbau von Bürgerfunkstandorten in Nordrhein-Westfalen wie zum Beispiel Elektroinstallation, Blitzschutz/Erdung, Brandschutz, Glasfaserverkabelung durch Fachfirmen, sofern nötig.
  • Bildung- und Fortbildung durch Veranstaltungen wie Workshops zum Ausbau und Fortentwicklung lokaler Bürgerdatennetze (z.B. Fahrkosten, Raummiete, notwendige Technik, nicht aber: Honorare für das ehrenamtliche Engagement)
  • Bildungs- und Fortbildungsmaßnahmen zur Verbreitung der Medien- und Technikkompetenz im Bereich Bürgerdatennetze bei Nutzern, insbesondere bei praktischen Maßnahmen, um den eigenen Datenverkehr in offenen Netzen zu schützen (z.B. Fahrkosten, Raummiete, notwendige Technik, nicht aber: Honorare für das ehrenamtliche Engagement)

Zuwendungsempfänger

Es werden juristische Personen (Freifunkvereine) gefördert, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind, ihren Sitz in Nordrhein-Westfalen haben und bereits erfolgreiche Aktivitäten vorweisen können

  • beim Aufbau offener Bürgernetze
  • und / oder der Förderung schöpferisch-kritischen Umgangs mit Technologie
  • und / oder Bildungs- und Fortbildungsmaßnahmen zur Vermittlung von technischen Kenntnissen

Gelder aus dem Förderprogramm können bei der Staatskanzlei NRW beantragt werden. Ansprechpartner ist Henning Albrecht, 0211/837 1663, henning.albrecht@stk.nrw.de. Bei ihm gibt es die nötigen Formulare und Antworten auf Nachfragen.

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