
Für erwerbstätige Leistungsbeziehende in der Grundsicherung für Arbeitsuchende muss mehr Einkommen ankommen
Nordrhein-Westfalen setzt sich im Bundearat für bessere Hinzuverdienstmöglichkeiten bei Hartz IV ein
Die Entschließung greift eine Forderung aus dem Koalitions¬vertrag für Nordrhein-Westfalen von 2017 bis 2022 auf, durch eine Bundesratsinitiative Freibeträge und Anrechnungssätze für eigenes Einkommen im SGB II neu zu gestalten. Ziel der Bundesratsinitiative ist es, dass SGB II-Leistungsbeziehende zukünftig stärker motiviert werden, die Bedürftigkeit Schritt für Schritt zu verlassen und finanziell wieder auf eigenen Beinen zu stehen.
Der Bund wird mit dem Entschließungsantrag gebeten, unter Mitwirkung der Länder eine Gesetzesvorlage zu erarbeiten. Eckpunkt der Bundesratsinitiative sind unter anderem, am derzeit bestehenden Freibetrag von 100 Euro des monatlichen Erwerbseinkommens weiterhin festzuhalten, den Übergang vom Mini- in den Midi-Job attraktiver auszugestalten und die Schwelle zur Beendigung der Hilfebedürftig im SGB II so zu regeln, dass der Bezug von staatlichen Transferleistungen schneller nicht mehr erforderlich ist.
Ziel der Reform der Hinzuverdienstregeln ist es ausdrücklich nicht, bestimmte Personengruppen wieder in den SGB II-Leistungsbezug zu führen.