Grünstrom direkt zum Kunden bringen

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Gespeichert von Arno Bauermeister am 23. September 2015
Grünstrom
25. September 2015

Grünstrom direkt zum Kunden bringen

NRW-Umweltminister Remmel stellt im Bundesrat Entschließung vor

Die NRW-Landesregierung setzt sich für eine zügige Nutzung der Ermächtigung zum Erlass einer Grünstromvermarktungsverordnung ein. Durch den direkten Vertrieb von Strom aus EEG-Anlagen an Endkunden kann der Netzausbaubedarf erheblich reduziert werden, da eine räumliche Nähe zwischen Erzeugung und Verbrauch besteht. Ferner können durch regionale und lokale Vermarktungsmodelle die Akzeptanz der Energiewende vor Ort gesteigert werden.

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Die Bundesregierung steht auf der Bremse. So genannter Grünstrom kann derzeit wie der übrige Strom nur an der Strommarktbörse Leipzig (EEX) gehandelt und damit nicht direkt an Endkunden geliefert werden. Dadurch reduziert sich der Druck, das Stromnetz auszubauen. Zugleich könnte dieser Strom besser regional und sogar lokal vermarktet werden. Die Energiewende käme damit direkt beim Kunden vor Ort an.


Nach den derzeit geltenden Regeln des Gesetzes über erneuerbare Energien (EEG) aus dem Jahr 2014 ist eine Vermarktung von Öko-Strom ausschließlich über die Strombörse in Leipzig (EEX) möglich. Bis zur letzten Reform des EEG war es jedoch ebenso möglich, das so genannte Grünstromprivileg in Anspruch zu nehmen und Endkunden direkt mit Strom aus EEG-Anlagen zu versorgen.


Bereits bei den Beratungen zum EEG im Jahr 2014 hatte der Bundesrat eine Verordnungsermächtigung vorgeschlagen, die es ermöglicht, auch zukünftig ein Grünstromvermartkungsmodell zu gestalten. Im Rahmen der Beratungen folgte der Bundestag dem Vorschlag des Bundesrats, so dass die gewünschte Regelung in das EEG aufgenommen wurde. Diese ist jedoch von der Bundesregierung bislang nicht genutzt worden. Mit der nun von Nordrhein-Westfalen vorgeschlagenen Entschließung soll die Bundesregierung dazu aufgefordert werden, die Verordnungsermächtigung zu nutzten und eine europarechtskonforme Grünstromvermarktungsverordnung vorzulegen. Der Vorschlag wird nun in den Bundesratsausschüssen beraten werden.

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