

Um in dieser Welt zu bestehen, müssen sie neue Fähigkeiten erlernen. Interkulturelle Kompetenz und Verständnis für andere Denkweisen sind Wegbereiter für Erfolg in einer zunehmend vernetzten, interagierenden Welt.
Die internationale Jugendarbeit bietet praktische Möglichkeiten, sich diese wichtigen Fähigkeiten anzueignen, indem sie Begegnungen junger Menschen mit Gleichaltrigen aus aller Welt ermöglicht. Der interkulturelle Austausch hilft ihnen bei der Findung ihrer eigenen Identität, macht sie mit anderen Welten und Kulturen bekannt, macht historische Verantwortlichkeiten begreifbar und demonstriert anschaulich die Vorzüge der Werte unserer freiheitlichen Ordnung.
Zu internationalen Projekten sollen insbesondere junge Menschen herangeführt werden, die sonst kaum Möglichkeiten der Beteiligung haben, damit auch sie von diesen Erfahrungen profitieren können. So lernen sie zusammen mit neuen Freunden grenzüberschreitend gemeinsame Problemlösungen und Friedenssicherung.
Aufgrund der besonderen historischen Verpflichtung Deutschlands gegenüber dem jüdischen Volk messen Nordrhein-Westfalen und Israel dem Austausch und den Begegnungen junger Menschen gerade aus diesen beiden Ländern einen hohen Wert bei. Hier finden Sie eine Zusammenstellung der wichtigsten Fragen und Antworten:
Was wird gefördert?
Gefördert werden insbesondere:
Gibt es bei der Förderung Höchstgrenzen?
Bis zu 85,00 v. H. (85 Prozent) der förderfähigen Kosten werden gefördert.
Welche Organisationen sind antragsberechtigt?
Anerkannte Träger der freien Jugendhilfe und örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe.
Wo können die Anträge gestellt werden?
Landschaftsverband Rheinland, 50663 Köln | Frau Miriam Dittmann E-Mail: miriam.dittmann@lvr.de Tel.: +49 (0)221 809-6227 Fax: +49 (0)221 809-6226 |
Landschaftsverband Westfalen-Lippe, 48133 Münster | Frau Andrea Becker E-Mail: andrea.becker@lwl.org Tel.: +49 (0)251 591-3609 Fax: +49 (0)251 591-6822 |
Die Antragsfristen für Projekte im Jahr 2020 sind abgelaufen. Zu gegebener Zeit informieren wir Sie hier über den Aufruf und Fristen zur Antragsstellung für Projekte im Jahr 2021, die aus dem Kinder- und Jugendförderplan NRW gefördert werden.
Diese Förderung steht, wie alle Förderprogramme, unter Haushaltsvorbehalt, d.h. sie ist abhängig davon, dass die notwendigen Mittel im Haushalt bereitgestellt werden.
Zusätzlich zur Regelförderung, die der Kinder- und Jugendplan des Landes oder des Bundes bietet, suchen Träger deutsch-israelischer Austauschmaßnahmen immer wieder nach zusätzlichen Finanzierungsmöglichkeiten für ihre Programme. Die von ConAct erarbeitete Handreichung bietet Ideen und Anknüpfungspunkte für zusätzliche Förderung bei öffentlichen Stellen oder privaten Stiftungen.
Weitere Informationen zu den Sondermitteln für den deutsch-israelischen Jugendaustausch aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes finden Sie hier.
Weitere Förderprogramme speziell für Jugendliche: Seminarangebote für Schüler und Jugendliche in Yad Vashem
Die Darstellung der Austausch- und Förderprogramme erfolgt in Kooperation mit:
Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
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