Länder wollen Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von staatlicher Finanzierung
Bundesrat bringt einstimmig Gesetzesänderungen ein
Das Urteil des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 17.01.2017 zur NPD hat eine neue Situation gebracht. Danach kann eine Partei zwar verfassungsfeindlich sein, aber dennoch letzten Endes nicht verboten werden, etwa wenn es ihr an politischem Gewicht und Einfluss mangelt, um ihre verfassungsfeindlichen Ziele zu erreichen. In der Konsequenz hieße dies, dass eine solche Partei weiterhin Anspruch auf staatliche Parteienfinanzierung hätte.
Einstimmig haben daher die Länder im Bundesrat eine Grundgesetzänderung und Änderungen im Parteiengesetz und im Steuerrecht auf den Weg gebracht. Damit greifen wir den Hinweis aus Karlsruhe auf, wonach es dem verfassungsändernden Gesetzgeber freistehe, neben dem Parteiverbot weitere, abgestufte Sanktionsmöglichkeiten gegenüber Parteien mit verfassungsfeindlicher Zielsetzung zu schaffen.
Für das Verfahren zum Ausschluss einer Partei von der staatlichen Finanzierung soll das Bundesverfassungsgericht zuständig sein. Nach unserer Auffassung muss es eine wehrhafte Demokratie nicht hinnehmen, dass die Grundprinzipien der Verfassung mit ihren eigenen Mitteln untergraben werden. Die verfassungsrechtlich gebotene Toleranz anderer Meinungen und Ziele endet dort, wo konkrete extremistische Bestrebungen zum Kampf gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung genutzt werden.
Die Gesetzentwürfe der Länder gehen nun zur weiteren Beratung an den Deutschen Bundestag. Dem Vernehmen nach bereitet die Bundesregierung eine eigene Initiative vor, so dass wir hoffen, noch in der laufenden Legislaturperiode zu einer Regelung zu kommen.