
Kraft-Wärme-Kopplung zukunftsfest machen
Bundesrat fordert Nachbesserungen
Die Bundesregierung legte dem Bundesrat einen Gesetzentwurf zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) und zur Eigenversorgung vor. Er soll sicherzustellen, dass das KWK-Gesetz alle europarechtlichen Voraussetzungen für die beihilferechtliche Genehmigung erfüllt und somit umfassend wirksam werden kann. Eine der zentralen Änderungen: auch im KWK-Gesetz sollen neue oder modernisierte KWK-Anlagen zwischen einem und 50 Megawatt ausgeschrieben werden. Weiter passt das Normenwerk die Regelungen an, mit denen stromkostenintensive Industrien entlastet wird. Zudem gilt es, das Gesetz an das europäische Beihilferecht und die Regelungen im EEG anzupassen. Ein zweiter Schwerpunkt des Gesetzentwurfes ist es, Anschlussregelungen zum Thema „Belastung bestehender Eigenversorgungsanlagen mit der EEG-Umlage“ zu schaffen.
Die Länder üben in ihrer Stellungnahme deutliche Kritik an den von der Bundesregierung geplanten Änderungen der KWK-Förderung und der Eigenversorgungs-Regelungen im EEG. Insbesondere ist das für Ende 2017 vorgesehene Ausschreibungsverfahren zur Förderung von KWK-Anlagen für verbesserungswürdig. So fordert der Bundesrat, dass auch KWK-Anlagen mit einer teilweisen Stromselbstnutzung für die Ausschreibungen zugelassen werden können. Der Gesetzentwurf sieht bisher vor, nur KWK-Anlagen für Ausschreibungen zuzulassen, wenn die Anlagen während des Förderzeitraums den KWK-Strom ausschließlich ins Netz der allgemeinen Versorgung einspeisen.
Die Ausschreibungspflicht soll außerdem auf den Leistungsbereich über zwei MW bis 50 MW begrenzt werden. Die Bundesregierung will lediglich Anlagen mit einer elektrischen Leistung bis einem MW aus der Ausschreibungspflicht herausnehmen. Das vorgesehene Ausschreibungsvolumen halten wir für zu gering und schlagen eine Verdopplung vor.
Der Bundesrat setzt sich außerdem dafür ein, den Vertrauensschutz hinsichtlich der EEG-Umlagebefreiung für Bestandsanlagen über den Gesetzentwurf hinaus zu erweitern. Die Länder fordern, an der näheren Ausgestaltung der Ausschreibungsverfahren mitzuwirken. Sie unterstreichen, dass entsprechende Rechtsverordnungen der Zustimmung des Bundesrates bedürfen.
Hintergrund
Auf Initiative Nordrhein-Westfalens hatte der Bundesrat bereits im März 2015 eine Entschließung gefasst und darin bekräftigt, dass eine Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes dringend erforderlich sei. (BR-Drs. 102/15 vom 18.3.2015). Das Gesetz wurde zwar entsprechend zum 1. Januar 2016 novelliert. Jedoch konnte die Förderung nach dem KWKG 2016 wegen des noch laufenden Beihilfegenehmigungsverfahrens in Brüssel bislang nicht aufgenommen werden. Das aktuelle Gesetzgebungsverfahren passt das KWK-Gesetz an die zu erwartende Beihilfegenehmigung der Europäischen Kommission an, die im Einzelnen im Sommer zwischen dem Bundeswirtschaftsministerium und der Europäischen Kommission verhandelt wurde.