Musterfeststellungsklage

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Hammer Gesetz Recht
8. Juni 2018

Musterfeststellungsklage

Mehr Verbraucherschutz durch kollektiven Rechtsschutz

Länder begrüßen Verbesserung der Durchsetzung von Verbraucherrechten und dringen vor dem Hintrergrund des Diesel-Skandals auf schnellen Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens.

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Mit dem im Koalitionsvertrag vereinbarten Vorhaben soll eine Musterfeststellungsklage in die Zivilprozessordnung eingeführt werden. Ziel ist die Verbesserung der Durchsetzung von Verbraucherrechten, die Förderung der außergerichtlichen Streitbeilegung und die Verhinderung ungerechtfertigter Vorteile unter Wettbewerbern. Hierzu soll es eingetragenen Verbraucherschutzverbänden ermöglicht werden, in einem 1. Schritt zugunsten von mindestens zehn betroffenen Verbrauchern das Bestehen bzw. Nichtbestehen von Schadensersatz- oder Erstattungsansprüchen dem Grunde nach gerichtlich feststellen zu lassen (Feststellungsziele). Diese Klage wird ausschließlich zwischen dem klagenden Verbraucherschutzverband und der beklagten Partei geführt, Verbraucherinnen und Verbraucher haben aber die Möglichkeit, ihre Ansprüche ohne Anwaltszwang mit verjährungshemmender Wirkung zu einem Klageregister anzumelden, welches noch bei Bundesamt für Justiz (BfJ) eingerichtet werden muss. Damit die Musterfeststellungsklage zulässig ist, müssen innerhalb einer bestimmten Frist mindestens 50 Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Ansprüche zum Klageregister angemeldet haben. Hat die Musterfeststellungsklage Erfolg, so können in das Register eingetragene Verbraucherinnen und Verbraucher in einem 2. Schritt Individualklage erheben, um die konkrete Höhe der ihnen zustehenden Ansprüche ausurteilen zu lassen. Dabei entfaltet das Musterfeststellungsurteil bindende Wirkung, so dass es ausschließlich noch um die dem Einzelnen zustehende Anspruchshöhe geht.  

Nordrhein-Westfalen begrüßt den Gesetzentwurf, der auch mit Blick auf Automobilhersteller interessant ist. Insgesamt wurde eine ausgewogene Balance zwischen den Interessen der Verbraucher und denen der Unternehmen erreicht. Zudem erwarten wir eine erhebliche Entlastung der Gerichte. Durch die neue Klage sollen jährlich rund 11.200 Individualklagen entbehrlich werden. Verbraucher sollen dadurch jährlich um 2,3 Mio. Euro, Unternehmen um 1,4 Mio. Euro beim Prozess- und Kostenrisiko entlastet werden.

Auf nationaler wie auf europäischer Ebene wird seit längerer Zeit über die Ausweitung des kollektiven Rechtsschutzes im Bereich des Verbraucherrechts diskutiert. Unrechtmäßige Verhaltensweisen von Anbietern in einem durch standardisierte Massengeschäfte geprägten Wirtschaftsleben hinterlassen oft eine Vielzahl gleichartig geschädigter Verbraucherinnen und Verbraucher. Gerade wenn der im Einzelfalle erlittene Schaden gering ist, werden Schadensersatz- und Erstattungsansprüche oft nicht von dem Einzelnen verfolgt, da der erforderliche Aufwand aus Sicht der Geschädigten als unverhältnismäßig angesehen wird („rationales Desinteresse“).

Es handelt sich um ein besonders eilbedürftiges Vorhaben der Bundesregierung unter Federführung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, da die Regelungen – auch im Hinblick auf die Verjährung deliktischer Ansprüche im Zusammenhang mit dem „Diesel-Skandal“ – zum 1. November 2018 in Kraft treten soll.
 

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