Erleichterungen für Unternehmen bei grenzüberschreitenden Aktivitäten / Dienstleistungsrichtlinie in Nordrhein-Westfalen umgesetzt / Einheitlicher Ansprechpartner unter www.ea-finder.nrw.de
Der Minister für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien und das Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie teilen mit:
Die Vollendung des Europäischen Binnenmarktes ist erneut einen Schritt näher gerückt. Mit der jetzt von den EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzten Dienstleistungsrichtlinie können viele Unternehmen künftig einfacher ihre Dienstleistungen in Deutschland und europaweit anbieten. Zu den vielen Vereinfachungen der Richtlinie gehört die Einrichtung von „Einheitlichen Ansprechpartnern“ (EA). EA geben Informationen und wickeln sämtliche Schritte aus einer Hand ab, die für die Aufnahme und Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit im jeweiligen EU-Ausland erforderlich sind. Dies umfasst z.B. die Frage, an wen sich Unternehmen wenden müssen, um die notwendigen Genehmigungen zu erhalten.
Europaminister Andreas Krautscheid: „Nordrhein-Westfälische Unternehmen können von den Einheitlichen Ansprechpartnern in anderen EU-Mitgliedstaaten profitieren, in dem sie deren Know-how und Vernetzung nutzen, um ihre Dienstleistungen dort anzubieten. Insbesondere in Nordrhein-Westfalen richten viele Unternehmen ihren Blick über die Grenzen hinaus. Ihnen werden die Einheitlichen Ansprechpartner viel Zeit und Mühen ersparen, da sie ihre Fragen und die Abwicklung der Formalitäten von nun an nur noch mit einer Person klären müssen.“
Träger der EA sind in Nordrhein-Westfalen die Landkreise und die kreisfreien Städte. Sie haben überwiegend regionale Kooperationen gebildet, um die Aufgaben der EA anzubieten und beteiligen an der Aufgabenerfüllung auch die Kammern und andere öffentliche Stellen. Zusätzlich zur persönlichen Kontaktaufnahme mit dem EA können zukünftig alle Formalitäten, mit denen Dienstleister konfrontiert werden, elektronisch und aus der Ferne über den EA oder bei den jeweils zuständigen Stellen abgewickelt werden. Eine Liste mit den in Nordrhein-Westfalen jeweils vor Ort zuständigen Einheitlichen Ansprechpartnern finden sich unter www.ea-finder.nrw.de.
Wirtschaftsministerin Thoben: „Der Service der EA steht natürlich auch unseren inländischen Unternehmen offen. Festgelegte Entscheidungsfristen für die zuständigen Behörden können zudem zu schnelleren Verwaltungsentscheidungen führen und damit für die Unternehmen eine größere Planungssicherheit bedeuten.“
Informationen zu den nationalen Einheitlichen Ansprechpartnern anderer EU-Staaten werden in Kürze auf der Seite der Europäischen Kommission unter www.eu-go.eu zu finden sein.
Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministers für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien, Telefon 0211 837-1399 oder an die Pressestelle des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Energie, Telefon 0211 837-2417.