Minister Andreas Krautscheid: „Alterskennzeichnung muss auch bei Onlinespielen her“
Der Minister für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien teilt mit:
Bei der Eröffnung des „gamescom congress“ forderte Medienminister Andreas Krautscheid eine Alterskennzeichnung auch für Onlinespiele. Derzeit gilt die Alterskennzeichnung durch die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) nur für Computerspiele, die im Handel erhältlich sind – sogenannte Offline-Angebote. Bei Online-Spielen, die über das Netz heruntergeladen werden können, ist die Alterskennzeichnung keine Pflicht.
Medienminister Krautscheid: „Eltern, Lehrer, aber auch die Branche brauchen auch bei Spielen im Internet Sicherheit. Für Online und Offline müssen gleiche Maßstäbe gelten.“ Das Modell der USK, eine Koregulierung durch Staat und Wirtschaft, hat sich seit Jahren bewährt. In Verbindung mit einer technischen Filterlösung können Eltern in die Lage versetzt werden, Altersbegrenzungen auch praktisch umzusetzen. Angebote, die nicht klassifiziert werden, könnten dann durch ein solches Programm automatisch als ‚über-18-Spiel’ gewertet und damit ausgefiltert werden.
Bei dem Kongress, der in diesem Jahr zum ersten Mal stattfindet, diskutieren Politiker, Fachexperten und Akteure aus der Gamesbranche unter anderem über die Zukunft der Videospiele, ihre wirtschaftlichen und technologischen Perspektiven sowie ihren Einfluss auf die Gesellschaft. Hauptthemen sind der Jugendschutz und die Ermittlung von Maßnahmen, um Risiken und Gefährdungen, die sich im Umgang mit Videospielen ergeben können, in den Griff zu bekommen.
Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministers für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien, Telefon 0211/837-1399.