
Härtere Strafen bei Beleidigungen, Drohungen und Gewalt gegen Hilfskräfte und Ehrenamtler
NRW-Vorstoß im Bundesrat
Respektlosigkeit und Gewalt in unserer Gesellschaft nehmen immer mehr zu. Es ist eine zunehmende „Verrohung“ festzustellen, die sich – immer häufiger – in Straftaten gegenüber Polizeibeamten und allen, die sich für das Gemeinwohl einsetzen, Bahn bricht. Gerade diese Personen haben es verdient, dass der Staat sie bei ihrer Dienstausübung schützt. Auf Gewaltexzesse und Pöbeleien gegenüber Menschen, die helfen oder einfach nur ihren Dienst verrichten, muss der Staat mit einer klaren Botschaft reagieren. Denn Angriffe und Beleidigungen von Amtsträgern, Nothelfern, Lehrern oder Ehrenamtlichen sind keine Bagatellen. Wer Polizisten oder Feuerwehrkräfte bei Rettungseinsätzen stört oder angreift, wer Lehrer angesichts einer schlechten Schulnote des eigenen Kindes beleidigt oder bedroht, begeht eine Straftat. Das muss unser Strafrecht mit der gebotenen Härte zum Ausdruck bringen.
Ministerpräsidentin Hannelore Kraft zählte in ihrer Rede im Bundesrat eine Reihe von Beispielen allein aus den letzten Wochen auf. sie machte deutlich, dass wir eine gesetzliche Regelung brauchen, die Menschen besser schützt, die als Amtsträger in Notlagen Hilfe leisten oder sich als Ehrenamtliche in sozialen Projekten engagieren. Eine Krankenschwester, die auf der Straße Hilfsbedürftige versorgt, ist genauso zu schützen, wie Polizeibeamte, die von pöbelnden Falschparkern angegriffen werden, und auch Lehrer, Gerichtsvollzieher, Mitarbeiter in Ämtern und Behörden, Justizbedienstete oder Flüchtlingshelfer verdienen besonderen Schutz bei der Ausübung ihrer Tätigkeit. Wir dürfen mit einer härteren Bestrafung nicht erst dann ansetzen, wenn es bereits zu körperlichen Widerstandshandlungen und Gewalttaten gegen Amtsträger, Nothelfer oder Ehrenamtliche gekommen ist. Schon eine Beleidigung und Bedrohung wirkt wie eine Ohrfeige. Wir wollen bei allen Straftaten, die sich gegen Beamte und ihre Helfer richten, die Zügel fester anziehen. Jedes Verhalten, das eine gemeinwohlgefährdende Haltung erkennen lässt, muss zu einer höheren Bestrafung des Täters führen. Die Gerichte sollen bei der Strafzumessung gemäß § 46 des Strafgesetzbuches künftig die Begehung einer Straftat gegen Amtsträger, Helfer, Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung und Ehrenamtliche deutlich strafschärfend würdigen können.
Die Ausschüsse des Bundesrates werden die Initiative Anfang des kommenden Jahres beraten.