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Um die Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Freifunk-Initiativen zu erleichtern, macht sich Nordrhein-Westfalen auf Bundesebene für eine Änderung der Abgabenordnung stark. In der Sitzung am 10. März 2017 hat der Bundesrat einer Gesetzesinitiative aus NRW zugestimmt.
Freifunk-Initiativen sollen gemeinnützig werden: Das Land Nordrhein-Westfalen bringt am 10. Februar 2017 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung zwecks Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Freifunk im Bundesratsplenum ein.
Um die Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Freifunk-Initiativen zu erleichtern, macht sich Nordrhein-Westfalen auf Bundesebene für eine Änderung der Abgabenordnung stark. Dies hat das nordrhein-westfälische Kabinett in seiner auswärtigen Sitzung in Detmold beschlossen.
Medienminister Franz-Josef Lersch-Mense will sich auf Bundesebene für Rechtsklarheit bei der Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Freifunk-Initiativen einsetzen. Das Bundesfinanzministerium hatte aktuell mitgeteilt, dass Freifunk-Vereine nach derzeitiger Rechtslage nicht als gemeinnützig eingestuft werden können. Das bedeutet: Die Vereine können keine Spendenquittungen ausstellen.
Fragen und Antworten zur Umsetzung des Projektes „100xWLAN.
Die Landesregierung hat sich schon früh im Bundesrat für eine Ausweitung des Access-Provider-Privilegs stark gemacht und eine Klarstellung zugunsten öffentlicher WLANs gefordert. Deshalb ist es umso erfreulicher, dass nun auch auf Seiten der Bundesregierung eine Einigung erzielt werden konnte, die den Interessen der Anbieter wie Nutzer öffentlichen WLANs gerecht wird.
Warum die Landesregierung Freifunk-Initiativen unterstützt, bei denen Bürger freie Daten-Funknetze aufbauen, die auch Zugang zum Internet bieten.
Im Zuge der Förderung von Medienkompetenz hat die Staatskanzlei NRW einen Ratgeber für Nutzer öffentlicher WLANs beim Fachmagazin für Computertechnik c't in Auftrag gegeben. Die Anleitung ist zum Vervielfältigen und Verbreiten unter einer Creative-Commons-Lizenz freigeben.