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Auf seiner 1021. Sitzung hat der Bundesrat mit verschiedenen energiepolitischen Vorhaben beschäftigt. Im Vordergrund standen Fragen, wie Energie künftig sicher verfügbar, bezahlbar und klimaneutral sein kann.
Mit dem EEG 2017 gab es eine politische Verständigung darauf, Mieter durch so genannte Mieterstrommodelle unmittelbar wirtschaftlich an der Energiewende teilhaben zu lassen. Mit der vom Bundesrat gefassten Entschließung fordern wir die Bundesregierung auf, von der im EEG verankerten Verordnungsermächtigung Gebrauch zu machen oder eine gesetzliche Regelung dazu auf den Weg zu bringen. Darüber hinaus soll die Bundesregierung steuerliche Hemmnisse abbauen und die Wirtschaftlichkeit verschiedener Betreibermodelle sicherstellen.
Bundesrat beschließt Gesetze zur Kraft-Wärme-Kopplung und zum Energieleitungsbau. Zudem berät er Gesetzentwürfe zum Strommarkt sowie zur Digitalisierung der Energiewende und fasst eine Entschließung zur Stärkung der Stromerzeugung aus Biomasse
Die NRW-Landesregierung setzt sich für eine zügige Nutzung der Ermächtigung zum Erlass einer Grünstromvermarktungsverordnung ein. Durch den direkten Vertrieb von Strom aus EEG-Anlagen an Endkunden kann der Netzausbaubedarf erheblich reduziert werden, da eine räumliche Nähe zwischen Erzeugung und Verbrauch besteht. Ferner können durch regionale und lokale Vermarktungsmodelle die Akzeptanz der Energiewende vor Ort gesteigert werden.