
Hilfe für unbegleitete minderjährige Asylsuchende
Bundesrat diskutiert Maßnahmen zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher
Unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge reisen ohne ihre Eltern oft wochenlang nach und durch Europa. Sie sind auf sich allein gestellt und benötigen besonderen Schutz und unsere Hilfe. Immer jüngere Kinder kommen unbegleitet zu uns, viele von ihnen sind durch die Gewalt in ihren Heimatländern und die Flucht traumatisiert. Sie brauchen eine Chance auf den Einstieg in ein normales Leben, sie brauchen schulische und berufliche Ausbildung. Die humanitäre Hilfe für unbegleitete Minderjährige ist vor dem Hintergrund des sprunghaften Anstiegs der Zugangszahlen eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Darum muss der Bund die Länder und Kommunen bei der Betreuung und Versorgung von unbegleiteten Minderjährigen finanziell zu unterstützen.
Ziel des Gesetzentwurfes ist eine kindeswohl- und jugendhilfegerechtere Verteilung von unbegleiteten ausländischen Minderjährigen (UMA) unter den Ländern nach dem Königsteiner Schlüssel. Damit wäre auch eine Entlastung der durch die Konzentration der Einreisen besonders betroffenen Jugendämter verbunden. Bisher mussten UMA am Ort ihrer Ankunft in die Obhut des Jugendamtes genommen werden. Das hat in Nordrhein-Westfalen dazu geführt, dass sieben Jugendämter fast 80% der Minderjährigen betreuen.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht insbesondere folgende neue Regelungen vor:
- Absenkung der Anforderungen zum Bezug von Leistungen nach dem SGB VIII für Ausländer insgesamt und für UMA im Besonderen (nach gültiger Rechtsprechung und Anforderungen aus EU-Recht und EU-Rechtsprechung)
- Eine Aufnahmeverpflichtung der Länder und Regelung des länderübergreifenden Verteilungsverfahrens und Schaffung einer Rechtsgrundlage zur landesinternen Verteilung.
- Umgang mit den Altfällen (Verteilung nur von Neureisenden) und der damit verbundenen Kostenerstattung, sowie der Bildung der Aufnahmequote.
- Folgeänderungen im Bereich Statistik zur Umsetzung der länderübergreifenden (und landesinternen) Verteilung.
- Die Altersgrenze, ab der Verfahrenshandlungen nach dem Aufenthaltsgesetz und dem Asylverfahrensgesetz vorgenommen werden können, z.B. Anträge zu stellen, soll von 16 auf 18 Jahre angehoben werden.
- Die Bundesregierung soll die Umsetzung des Gesetzes zum Jahr 2020 evaluieren.
Minderjährige Flüchtlinge, die ohne ihre Eltern nach Deutschland kommen, sollen künftig von allen Jugendämtern betreut werden. Bei einem Spitzengespräch zwischen Bund und Ländern im Bundeskanzleramt wurde vereinbart, das Inkrafttreten der neuen Regelungen um zwei Monate auf den 01.11.2015 vorzuverlegen. Das ist vor allem für die Städte, die in Nordrhein-Westfalen besonders belastet sind, sehr wichtig. Wir begrüßen auch, dass der Bund einen Beitrag zur Finanzierung der Kosten für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Höhe von 350 Mio. Euro jährlich leisten will.