
Einstieg in den Braunkohleausstieg
Der Bundesrat nimmt zum Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen Stellung
Mit dem Gesetzentwurf möchte die Bundesregierung die Empfehlung der von ihr eingesetzten Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ umsetzen, um den bevorstehenden Strukturwandel in den vom Kohleausstieg betroffenen Regionen finanziell zu unterstützen und wegfallenden wirtschaftlichen Möglichkeiten und Arbeitsplätzen durch den Aufbau neuer Wertschöpfungschancen entgegenzuwirken. Das Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen sieht bis 2038 ein Gesamtvolumen von bis zu 40 Milliarden Euro vor. Der Gesetzentwurf regelt zum einen die regionale Aufteilung der Fördermittel und die Zuschreibung der Verantwortlichkeiten für die Auswahl der Investitionsvorhaben. Zum anderen enthält er die eine Selbstverpflichtung des Bundes, in seiner Zuständigkeit weitere Maßnahmen mit einem Mittelvolumen von bis zu 26 Milliarden Euro zu finanzieren und ein Bundesförderprogramm „Zukunft Revier“ aufzulegen, das die Braunkohlereviere zu bundesweiten Modellregionen einer treibhausgasneutralen, ressourceneffizienten und nachhaltigen Entwicklung macht. Mit dem Gesetz bringt die Bundesregierung Mittel in Höhe von mehr als 15 Milliarden Euro für das Rheinische Revier und die besonders betroffenen Standorte von Steinkohlekraftwerken im Ruhrgebiet auf den Weg. Damit wird die zwischen der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidenten der Kohleländer getroffene Verabredung einer Eins-zu-Eins-Umsetzung der Empfehlungen der Kommission mit Blick auf die Strukturhilfen eingelöst.
Ministerpräsident Armin Laschet nannte die intensiven Beratungen am Bundesratesfreitag einen "friday for future" und wies auf die Bedeutung und Dimension des Kohleausstiegs hin: „Das war wir hier beschließen ist ein gewaltiger Beitrag, wo wir aus Klimaschutzgründen, nicht aus Wettbewerbsfähigkeit, zehntausenden Menschen sagen, ihr verliert euren Arbeitsplatz, aber wir gehen einen Schritt Richtung Klimaschutz, Reduktion von CO2 in Deutschland.“ Laschet lobte die Arbeit der Kohlekommission, bei der ein Konsensweg beschritten wurde. Nicht die Politik gibt einseitig vor, sondern: Beteiligte aus Politik, Wissenschaft, Umweltverbänden, Industrie, Gewerkschaften und Kommunen diskutierten und erarbeiteten, wie und wann ein Kohleausstieg möglich ist und erreicht werden kann, um Klimaschutz und Strukturwandel zusammen zu gestalten.
Um den Kohleausstieg umzusetzen und zu einem Erfolg werden zu lassen, sei – so Laschet – aber auch mehr Tempo bei den Ausgleichsmaßnahmen erforderlich: „Wenn wir das alles so machen, wie wir das in Deutschland seit Jahren machen, steht in den Regionen in 20 Jahren noch nichts - mit Planverfahren, Bezirksregierungen, Einsprüche dort, Anhörungen und und und. Ich glaube, für dieses Thema brauchen wir eine Planungsbeschleunigung, damit sehr schnell sich da was verändert. Das Braunkohlekraftwerk ist schnell geschlossen, aber das neue Gaskraftwerk, was dann genehmigt werden muss, darf nicht 15 bis 20 Jahre dauern, ehe es dann irgendwann genehmigt ist. Das gilt für jegliches Projekt, um das hier geht, und deshalb brauchen wir bei allem, was jetzt vor uns liegt, auch mehr Tempo in der Umsetzung.“
Der Gesetzentwurf geht nun über die Bundesregierung zur weiteren Beratung an den Bundestag.