
Die 964. Sitzung des Bundesrates
Kurz berichtet
Länder wollen der NPD den Geldhahn zudrehen
Der Bundesrat hat beim Bundesverfassungsgericht beantragt, die NDP von der staatlichen Parteienfinanzierung sowie von Steuervergünstigungen auszuschließen. Mit dem einstimmig gefassten Beschluss möchten die Länder unterbinden, dass die Partei, die verfassungsfeindliche Ziele verfolgt und die freiheitlich demokratische Grundordnung missachtet, mit Steuergeld unterstützt wird. Die Länder setzen damit ein Zeichen für eine wehrhafte Demokratie und gegen verfassungsfeindliche Parteien. Mit dem Beschluss erhält Bundesratspräsident Müller den Auftrag, Prozessbevollmächtigte mit der Antragstellung und Prozessführung vor dem Bundesverfassungsgericht zu betrauen. Er wird die Bundesregierung und den Bundestag über die Antragsschrift unterrichten.
Das Bundesverfassungsgericht hat im vergangenen Jahr die NPD für verfassungsfeindlich erklärt, die Partei jedoch nur deshalb nicht verboten, weil sie derzeit zu unbedeutend ist. Nach einem Hinweis der Karlsruher Richter hat der Gesetzgeber das Grundgesetz und das Parteiengesetz geändert. Damit wurden die Voraussetzungen dafür geschaffen, verfassungsfeindliche Parteien von der staatlichen Parteienfinanzierung ausschließen zu können. Einen entsprechenden Antrag hat der Bundesrat nunmehr beschlossen.
EEG: Ausschreibungen bei Windkraft ändern
Die bisherigen Regelungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) haben beim Ausbau von Windenergie an Land durch Bürgerenergiegesellschaften zu Fehlentwicklungen geführt. Der Bundesrat hat dazu am Freitag einen von NRW eingebrachten Gesetzentwurf in leicht abgewandelter verabschiedet. Im Zentrum steht dabei die Verlängerung eines bereits geltenden Moratoriums für im EEG vorgesehene Vereinfachungen für Bürgerenergiegesellschaften beim Ausschreibungsverfahren. Dieses Moratorium war bereits letztes Jahr aufgrund der damals bereits sichtbaren, so nicht gewollten Konsequenzen der nun zunächst jedoch geltenden Regelung erlassen worden. Es wird Mitte 2018 auslaufen, wenn keine Verlängerung erfolgt. Diese Verlängerung wird durch den NRW-Gesetzentwurf nun dem Bundestag mit dringlicher Umsetzungsbitte vorgelegt. In diesem Zusammenhang greift der NRW-Gesetzentwurf außerdem das Problem einer zu befürchtenden Ausbaulücke in der Windenergie an Land im Jahr 2019 auf. Diese wird durch die bis vor Beginn des Moratoriums geltenden Privilegien für Bürgerenergiegesellschaften hervorgerufen. Um die Ausbaulücke zu verhindern, schlägt NRW vor, Ausbaumengen aus der Zeit ab 2023 ins Jahr 2018 vorzuziehen. Damit lassen sich kurzfristig bisher nicht zum Zug gekommene Projektierer einbinden, die mit vorhandenen bundimmissionsschutzrechtlichen Genehmigungen sofort mit dem Ausbau beginnen können. Mit dem Gesetzentwurf hat NRW dem Bundestag einen ausgewogenen Weg vorgeschlagen, der kurzfristig helfen kann, die sich abzeichnenden wirtschaftlichen Verwerfungen bei Anlagenherstellern, Zulieferern und Projektierern sowie beim verträglichen Ausbau der erneuerbaren Energien zu vermeiden. Der Gesetzentwurf geht nun dem Bundestag zur weiteren Beratung zu.