
Ja zu den Gas-Sonderhilfen, erstmal nein zum Bürgergeld
Bundesrat beriet in Sondersitzung über Sonderhilfen für Gas und Wärme und über das Bürgergeld
In einer von der Bundesregierung erbetenen Sondersitzung hat sich der Bundesrat am 14. November 2022 mit den geplanten Soforthilfen für Gas und Wärme befasst und das vom Bundestag beschlossene Gesetz gebillgt. Dem Gesetz zur Einführung eines Bürgergeldes stimmte die Länderkammer mehrheitlich nicht zu.
Soforthilfen Gas und Wärme
Am 10. November hatte der Bundestag das Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2023 und über eine Soforthilfe für Letztverbraucher von leistungsgebundenem Erdgas und Kunden von Wärme beschlossen. Kernregelung: Private Haushaltskunden sowie kleinere Unternehmen mit einem Jahresverbrauch bis zu 1.500 MWh Gas entlastet der Bund mit einer einmaligen Soforthilfe. Die Maßnahme ist als Überbrückung gedacht, bis die nochzu beschließende Gaspreisbremse in Kraft tritt. In ihren Genuss kommen auch Pflege-, Rehabilitations- und Forschungseinrichtungen, Kindertagesstätten, Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und Wohnungseigentümergemeinschaften. Die genannten Haushalt, Unternehmen und Einrichtungen müssen für den Monat Dezember 2022 keine Abschlagszahlungen für Gas leisten. Sie wird vom Bund übernommen. Bei der Wärmeversorgung erfolgt die Entlastung durch eine pauschale Zahlung, die sich im Wesentlichen an der Höhe des im September gezahlten Abschlags bemisst. Die von der Minderzahlung betroffenen Gas- und Wärmeversorgungsunternehmen erhalten eine Erstattung für die ausgefallenen Dezemberzahlungen über die Kreditanstalt für Wiederaufbau. Der Bundesrat rief zu dem Gesetz den Vermittlungsausschuss nicht an und machte damit den Weg für die Soforthilfen frei.
Bürgergeld
Ebenfalls am 10. November hatte der Budestag das Zwölftes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze - Einführung eines Bürgergeldes, kurz Bürgergeld-Gesetz, verabschiedet. Es handelt sich hierbei um eine grundlegende Reform der Hartz-IV-Gesetze, die durch das neue Bürgergeld ersetzt werden sollen. Diesem zustimmungspflichtigen Gesetz stimmte der Bundesrat nicht zu, so dass es erst einmal nicht zustande kommt. Die Bundesregierung hat noch am selben Tag von ihrer Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss anzurufen, Gebrauch gemacht. Damit besteht nun die Möglichkeit, in diesem Rahmen über Verbesserungen an dem Gesetz zu verhandeln.
Unstrittig sind die Regelbedarfe. Der Gesetzesbeschluss gestaltet deren Berechnung Regelbedarfe neu. Unter anderem sollen sie in Zukunft nicht mehr rückwirkend, sondern vorausschauend an die Teuerungsraten angepasst werden. Die Regelbedarfe für das kommende Jahr sind bereits entsprechend berechnet. Ab 1. Januar 2023 soll etwa ein alleinstehender Erwachsener 502 Euro erhalten. Das sind 53 Euro mehr als bisher.
Kritikpunkte an dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz sind die Balance zwischen Fordern und Fördern und insbesondere Regekungen zu Karenzzeiten von zwei Jahren und Bestimmungen zum Schonvermögen.
Der Vermittlungsausschuss wird hier nun Konsensmöglichkeiten auslosten. Er besteht aus 16 Mitgliedern des Bundestages (Abgeordnete aller Fraktionen) sowie 16 Vertretern der Länder. Nordrhein-Westfalen wird durch Ministerpräsident Hendrik Wüst im Vermittlungsausschuss vertreten. Das Gremieum soll kurzfristig zusammentreten, ein Termin für die Sitzung des Vermittlungsausschusses steht zur Stunde noch nicht fest.