
Mitbestimmung zukunftsfest gestalten
Die Arbeitswelt wandelt sich. Die Mitbestimmungen steht vor neuen Herausforderungen.
Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen bringen zusammen mit den Ländern Bremen, Schleswig-Holstein und Thüringen eine Entschließung in den Bundesrat ein: „Mitbestimmung zukunftsfest gestalten“.
In diesem Jahr feiert das Mitbestimmungsgesetz von 1976 sein vierzigjähriges Jubiläum. Dies ist Anlass, die Mitbestimmung der Arbeitnehmer im Unternehmen als wichtigen Bestandteil der Sozialen Marktwirtschaft und damit auch des ökonomischen Erfolgsmodells der Bundesrepublik zu würdigen. Der Erfolg der deutschen Wirtschaft wäre ohne die Mitbestimmung nicht denkbar. Zugleich ist die Beteiligung von Menschen direkt am Arbeitsplatz ein wichtiger Teil demokratischer Kultur.
Der Bundesrat würdigt mit der Entschließung also zunächst die Bedeutung der Mitbestimmung sowohl für die soziale Marktwirtschaft insgesamt, als auch als wichtigen Teil einer demokratischen Kultur in diesem Lande, die es gerade auch vor den populistischen Herausforderungen in Europa und der Welt zu stärken und zu schützen gilt.
Zugleich stellen aber auch neue technische, gesellschaftliche und rechtliche Entwicklungen die Mitbestimmung vor Herausforderungen: Wie definiert man die Arbeitnehmereigenschaft, wenn es immer mehr „arbeitnehmerähnliche“ Personen gibt. Wie definiert man den „Betrieb“, wenn Arbeit räumlich und zeitlich immer weiter entgrenzt wird? Wie geht man auch damit um, dass Unternehmen Schlupflöcher im europäischen Recht nutzen, um deutsches Mitbestimmungsrecht zu umgehen?
In diesem Sinne fordert die Entschließung die Bundesregierung auf, das deutsche Mitbestimmungsrecht zukunftsfest weiterzuentwickeln, und sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass die Vielfalt der nationalen Mitbestimmungsmodelle – und damit auch des deutschen – gewahrt bleibt.