
Schnelle Einigung beim Digitalpakt
Bundesrat beschließt Grundgesetzänderung
Der Digitalpakt kann kommen. Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat die im Vermittlungsausschuss erzielte Einigung gebilligt. Einstimmig stimmten die Länder den Grundgesetzänderungen für erweiterte Finanzhilfen des Bundes an die Länder zu.
Der Bund kann an die Länder nun Finanzhilfen zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der kommunalen Bildungsinfrastruktur leisten. Eine weitere Änderung im Grundgesetz lässt zudem zweckgebundene Finanzhilfen des Bundes im sozialen Wohnungsbau zu. Die Zuständigkeit für Bildungsinhalte und -qualität verbleibt bei den Ländern. Schulische Bildung bleibt Ländersache. Der Bund darf in kommunale Infrastruktur investieren, aber nicht Bildungsinhalte mitbestimmen. Die Grundgesetzänderung bewirkt ferner, dass Bundesprogramme im öffentlichen Nahverkehr bereits ab Inkrafttreten der Neuregelungen neu aufgelegt werden können und nicht erst ab 2025. Auch die Länder sollen sich an den Bundesprogrammen bei Bildung, sozialem Wohnungsbau und öffentlichen Nahverkehr finanziell beteiligten. Die feste Quote von fünfzig Prozent ist mit dem Kompromiss allerdings vom Tisch.
Ministerpräsident Armin Laschet lobte im Bundesrat das rasche Ergebnis: „Zwei Jahre lang hat man zwischen Bundestag und Bundesregierung gebraucht, um einen 2016 angekündigten Digitalpakt auf den Weg zu bringen. Kaum erreicht es den Bundesrat, ist in sechs Wochen eine Lösung da - im Vermittlungsausschuss, in Sachgesprächen, in einer Arbeitsgruppe, die dazu sachgerecht in der Lage war. Alles in allem war der vergangene Freitag also ein guter Tag für die Schulen; die Mittel für die Digitalisierung können bald schon fließen“. Gleichzeitig kritisierte er aber das Vorgehen, die Länder über Bundesprogramme zu finanzieren. Wenn neue, dauerhafte Aufgaben entstehen, die die Länder wahrzunehmen haben, müssen diese finanziell dazu in die Lage versetzt werden, indem man die Gemeinschaftssteuern neu verteilt.