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Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat das erklärte Ziel, Kinder besser vor sexuellem Missbrauch zu schützen und diese abscheulichen Straftaten konsequent und härter als bisher zu ahnden.
Sympathiewerbung für terroristische Straftaten, etwa über Webseiten oder Foren im Internet, ist nicht unbedingt strafbar. Nordrhein-Westfalen möchte diese Lücke schließen und hat dazu einen Gesetzenetwirf erarbeitet.
Regelungslücke schließen: Nordrhein-Westfalen verlangt härteres strafrechtliches Vorgehen gegen Darknet-Betreiber mit einem neuen Straftatbestand gegen Plattformen, die illegale Produkte und Dienstleistungen anbieten
Der Bundesrat beschließt den verbesserten Schutz Unbeteiligter vor den Gefahren illegaler Autorennen.
Aggressivität und Respektlosigkeit nehmen zu. Immer häufiger werden Polizisten, Notärzte, Feuerwehrleute oder Ehrenamtliche angepöbelt oder gar attackiert. Nordrhein-Westfalen startet eine Initiative im Bundesrat, um hier härtere Strafen zu ermöglichen.
Geplante oder spontane Autorennen und Duelle auf öffentlichen Straßen haben bedenklich zugenommen. Immer wieder werden durch verantwortungslose Raser Menschen gefährdet, verletzt oder sogar getötet. Nordrhein-Westfalen fordert einen neuen Straftatbestand einzuführen, der illegale Autorennen im Straßenverkehr ohne Wenn und Aber unter Strafe stellt. Die bisherigen Sanktionsmöglichkeiten reichen nicht aus.
Der Bundesrat hat auf Antrag der Länder Niedersachsen, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern mit den Stimmen Nordrhein-Westfalens beim Deutschen Bundestag einen Gesetzentwurf gegen schaulustige Gaffer eingebracht. Wer Rettungsdienste behindert oder Bildaufnahmen Verstorbener verbreitet, soll sich künftig strafbar machen.
Sexuelle Nötigung und Vergewaltigung sind gemäß § 177 StGB strafbar. Es ist eine Mindeststrafe von einem Jahr vorgesehen. Voraussetzung für die Strafbarkeit ist jedoch, dass der Täter das Opfer mit Gewalt, durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder unter Ausnutzung einer schutzlosen Lage zum Sex nötigt. In der Praxis hat sich die Ausgestaltung der Vorschrift als zu eng erwiesen. Die Bundesregierung hat dazu nun nach zähem Ringen einen Gesetzentwurf vorgelegt. Allerdings geht der Entwurf aus der Sicht Nordrhein-Westfalens nicht weit genug. Wir wollen außerdem, dass sämtliche sexuellen Handlungen unter Strafe stehen, die ohne Einverständnis erfolgen. Es muss jeder Täter bestraft werden, der sich über ein klar formuliertes „nein“ oder auch die non-verbale Kommunikation des Opfers hinwegsetzt.
Straftaten, die gegen die sexuelle Selbstbestimmung gerichtet sind, verletzen Menschen an Körper und Seele. In der am Freitag angenommenen Entschließung unterstützt der Bundesrat die Bundesregierung darin, das Sexualstrafrecht zu reformieren.